

Im Pendlergedränge am Züricher Hauptbahnhof wird Mohamed Wa Baile im Frühjahr 2015 von zwei Polizist:innen angehalten – als Einziger und ohne ersichtlichen Anlass. Wa Baile, damals in seinen Vierzigern, ist Islamwissenschaftler und Autor von Büchern und Theaterstücken. Er wohnt seit mehreren Jahren in Bern und hat solche Kontrollen mehrfach erlebt. Dieses Mal weigert er sich, seinen Ausweis vorzuzeigen. Die Beamten durchsuchen ihn, später wird ihm ein Bußgeldbescheid erteilt. Aber anstatt zu zahlen, zieht Wa Baile vor Gericht: Er ist überzeugt, dass er nicht zufällig kontrolliert wurde, sondern aufgrund seiner mutmaßlich fremden Erscheinung, dass er also Opfer von Racial Profiling ist. Racial Profiling ist in der Schweiz nicht ausdrücklich verboten, dennoch klagt Wa Baile. Laut Polizei hat Wa Baile den Verdacht der Beamten erregt, als er den Blick von ihnen abgewandt habe.
Zwei Gerichte – zwei Urteile
Im Jahr 2016 entschied das Bezirksgericht Zürich, dass Wa Baile dem Bußgeldbescheid nachzukommen habe, und es nicht Aufgabe des Richters sei, zu entscheiden, ob die Polizei sich rassistisch verhalten habe. Das Züricher Verwaltungsgericht entschied 2020 wiederum, dass für Wa Bailes Kontrolle nicht genügend objektive Kriterien vorgelegen haben. Derzeit liegt die Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Aufklärung als Verteidigung
Für seinen Fall hat Wa Baile mehrere Gerichtsprozesse angestrengt – auch, um das Problem von Racial Profiling sichtbarer zu machen. Mit zivilgesellschaftlichem Erfolg: 2018 entstand rund um seinen Fall die Allianz gegen Racial Profiling. Hier engagieren sich Wissenschaftler:innen und Aktivist:innen aus der Schweiz, um über Racial Profiling zu forschen und aufzuklären. Unter dem Motto „Know Your Rights“ informiert die Allianz darüber, wie man anlasslosen Kontrollen argumentativ begegnen kann, sie dokumentiert Fälle, bietet Begleitung zu Beratungsstellen an und veröffentlichte 2019 eine frei zugängliche Studie über Racial Profiling.
Inzwischen hat der EGMR Wa Bailes Klage zum „Impact-Fall“ erklärt und betont damit seine Dringlichkeit. Prozessbeobachter:innen hoffen auf ein Urteil noch in diesem Jahr.
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