trailer: Frau Niemann, warum muss sich Ihr Verein für das Wohl von Kindern einsetzen, wo dies doch Aufgabe staatlicher Institutionen ist?
Martina Niemann: Beratungsstellen freier Träger wie die unsere sind ein wichtiger Teil des Kinderschutznetzes vor Ort. Wenn Beratungsstellen an freie Träger angedockt sind, ist die Hemmschwelle für die Betroffenen, um Hilfe zu bitten, oft niedriger. Es ist schon ein Unterschied, ob man direkt das Jugendamt einschaltet oder sich zunächst woanders kundig machen kann.
Kümmern Sie sich nur um Kinder, die in Familien leben?
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Das ist der überwiegende Teil. Wir beraten aber auch häufig in solchen Fällen, in denen Kinder in Heimen oder in Pflegefamilien wohnen. Viele Pflegeeltern kommen zu uns, weil deren Pflegekinder traumatisiert sind und Therapie brauchen.
Nimmt die Gewalt gegen Kinder zu, oder nimmt nur die Darstellung dieser Gewalt in den Medien zu?
Mein Eindruck ist, dass die Gewalt zwar nicht deutlich zunimmt, aber häufiger darüber berichtet wird. Das ist aber gut und hilft, Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch zu enttabuisieren. Ich hoffe, dass sich durch diese Entwicklung Menschen eher ein Herz nehmen und Initiative ergreifen, wenn sie glauben, dass in ihrer Umgebung Kinder Gewalt erfahren. Die Kinder brauchen konkrete Unterstützung.
Wird weniger weggeguckt?
Menschen, die professionell mit Kindern arbeiten, also Lehrer, Erzieher und Sozialarbeiter, sind durch gesetzliche Veränderungen und Fortbildungen in den letzten Jahren erheblich sensibilisiert worden; Politik hat sich des Themas angenommen. In allen Kommunen werden viele Hilfen angeboten, um Gewalt und Missbrauch an Kindern vorzubeugen oder früh helfen zu können.
Sind Kinder in Institutionen wie zum Beispiel Heimen nicht auch gefährdet, misshandelt oder sexuell missbraucht zu werden?
Täter gibt es überall, in Kindergärten und Schulen, in Sportvereinen, in Internaten und Heimen; die Wehrlosigkeit von Kindern können die Täter dort ausnutzen. Auch hier sind Träger und MitarbeiterInnen aber mittlerweile sensibilisiert. Der Gesetzgeber schreibt deshalb ein erweitertes Führungszeugnis für pädagogische MitarbeiterInnen vor.
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